Save the date: Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“
Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um […]
27. August 2021 – 29. August 2021
Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der § 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit….